Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) möchte im Zuge der Einführung einer neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) deutlich höhere Bußgelder durchsetzen: So sollen Autofahrer, die sich in der Rettungsgasse an Einsatzfahrzeuge dranhängen, künftig 320 statt heute in den meisten Fällen nur 100 Euro Bußgeld zahlen.
Wer in zweiter Reihe oder auf Geh- und Radwegen parkt, könnte in Zukunft mit bis zu 100 statt der im heutigen Bußgeldkatalog vorgesehenen 15 bis 30 Euro zur Kasse gebeten werden. Zudem droht laut einem Bericht der Saarbrücker Zeitung* bei Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung auch ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Außerdem sieht der Entwurf für eine neue StVO vor, dass Pkw-, Lkw- und Motorradfahrer nicht mehr auf dem Schutzstreifen für Radfahrer halten dürfen.
Schon heute können Falschparker mit Punkten bestraft werden, zum Beispiel beim Parken auf einer Autobahn oder vor Feuerwehrzufahrten, wenn die Rettungskräfte behindert werden.
Der ADAC begrüßt Verkehrsminister Scheuers Pläne zur Rettungsgasse im Großen und Ganzen. "Viele der angestrebten Änderungen zielen in die richtige Richtung", sagt ein Jurist des Clubs. "So zeigen die jüngsten Erfahrungen mit der Rettungsgasse, dass hier tatsächlich noch vieles im Argen liegt." Daher sei es konsequent, wenn künftig Verstöße teurer würden. Gleichzeitig ist es nach Ansicht des Clubs allerdings nötig, über Aufklärung und Information das Bewusstsein für die Wichtigkeit einer Rettungsgasse zu fördern.
Positiv sieht der Club auch die Bemühungen, mehr für die Sicherheit von Radfahrern zu tun. Daher befürwortet der ADAC das geplante generelle Haltverbot auf Schutzstreifen. "Aber die vorgesehene Anhebung der Bußgelder ist unverhältnismäßig hart, und Punkte darf es dafür nicht geben. In der Regel ist davon auszugehen, dass Halten in zweiter Reihe immer eine Behinderung darstellt und daher mit 70 Euro geahndet würde", so der ADAC Sprecher. Ohne dichtere Kontrollen durch Polizei und Ordnungsämter würde die Wirkung der geplanten Novelle ohnehin verpuffen.